Branchen
Das Medienrecht betrifft inhaltspezifische Rechtsgebiete wie z. B. das Urheberrecht und Markenrecht; des Weiteren übertragungs- spezifische Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Telekommunikations- oder Rundfunkrecht. Gegenstand des Medienrechts sind daher neben dem Schutz geistigen Eigentums, der Datenschutz und Jugendschutz, das Markenrecht und Wettbewerbsrecht sowie mit Bezug auf das Telekommunikationsrecht und IT-Recht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der technischen Übermittlung von Inhalten.
Einzelpersonen und Unternehmen der nachfolgend aufgeführten Branchen haben regelmäßig mit diesen Rechtsgebieten zu tun. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Kornmeier & Partner liegt bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Einzelpersonen oder Unternehmen aus den Branchen Musik, IT und Telekommunikation (ITK), Games, Agenturen, Veranstalter, Rundfunkunk, Fernsehen und Film sowie Verlage.











