Games
Kornmeier & Partner beraten Computerspiele-Entwickler bzw. Game-Studios, Publisher und Distributoren, Programmierer bzw. Freelancer und andere Kreative bei unter anderem in folgenden Bereichen:
- Vorverträgen (Letter of Intent - LOI)
- Entwicklungsverträgen
- Publishing- bzw. Distributionsverträgen
- Lizenzverträgen (z.B. In-Game-Scoremusik, In-Game-Advertising-Verträge)
- bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
- allen rechtlichen Fragestellungen hinsichtlich des Marken- und Titelschutzes
- bei allen übrigen rechtlichen Fragen (z.B. Jugend-, Datenschutz, Domainrecht etc).
Weiterhin beraten Kornmeier & Partner bei Rechtsfragen betreffend die Verwertungsgesellschaften (Gema, GVL etc.).
Das Beratungsfeld umfasst die Planungs-, die Entwicklungs- und schließlich die Vermarktungsphase eines Computerspiels. Ein wichtiger Bereich unserer Beratungstätigkeit ist dabei regelmäßig das Rechte-Clearing, d.h. die Klärung der rechtlichen Aspekte für die Verwendung von Ton-, Bild- bzw. Videoaufnahmen (Urheber- und Leistungsschutzrechte) in einem Computerspiel.
In allen genannten Bereichen sind Kornmeier & Partner gerichtlich tätig.
Darüber hinaus bietet Kornmeier & Partner die elektronisch gestützte Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet ("Piraterieverfolgung"), insbesondere in den Bereichen Verfolgung von Internetpiraterie in Online-Tauschbörsen (P2P-Netzwerken) und Sharehostern („One-Click-Hostern“), an.


















