IT-Recht
Das Rechtsgebiet IT-Recht fasst Teilbereiche verschiedener Rechtsgebiete zusammen, die speziell für die Informationstechnologien Bedeutung haben. Kornmeier & Partner beraten im IT-Recht bei der Umsetzung von IT-Projekten von der Planungs- über die Umsetzungsphase hin bis zur Durchsetzung von Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche.
Zum Beratungsgegenstand im IT-Recht gehören unter anderem folgende Bereiche:
- Betreung und Begleitung von IT-Projekten von der Planungsphase bis zum Projektende
- Erstellung und Prüfung von Projektverträgen
- Erstellung und Prüfung von Entwicklunngsverträgen
- Erstellung und Prüfung von Wartungs-/Service-Verträgen
- Erstellung und Prüfung von Softwarelizenzverträgen (Standardsoftware, Individualsoftware, Applications Service Providing (ASP), Software Outsourcing, Softwareleasing)
- Erstellung und Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Domain-, Namens- und Markenrechte
- Datenschutzrecht
- Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (EVB-IT)
Kornmeier & Partner sind im IT-Recht außergerichtlich und gerichtlich tätig. Ferner betreuen Kornmeier & Partner Mediationsverfahren im IT-Recht.


















