Presserecht  

 

Gegenstand des Presse- und Persönlichkeitsrechtes ist die Herstellung eines Ausgleichs zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Anliegen der Presse auf umfassende Berichterstattung über die Allgemeinheit interessierende Angelegenheiten einerseits und Wahrung des ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Gutes auf Privatsphäre des Einzelnen andererseits. Im Einzelnen geht es um die Rechte und Pflichten von Journalisten, Fotografen, Redakteuren, Verlegern und Herausgebern und den Herstellern anderer Presseerzeugnisse.

 

Kornmeier & Partner beraten im Presserecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  • Verletzung des Rechts am eigenen Bild
  • Produktkritik, vergleichende Warentests
  • Abgrenzung von Werbung und Berichterstattung
  • Recherchepflichten
  • Verantwortung von Journalisten, Redakteuren, Verlegern und Herausgebern
  • Unterlassungsansprüche
  • Gegendarstellungsansprüche
  • Berichtigungsansprüche
  • Widerrufsansprüche
  • Ersatzansprüche

     

    Die Beratung betrifft sowohl Veröffentlichungen in herkömmlichen Printmedien und in Online-Medien.

     

    In sämtlichen Bereichen sind Kornmeier & Partner auch forensisch tätig bei der Durchsetzung von Ansprüchen in einstweiligen Verfügungsverfahren sowie Klageverfahren zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Ersatzansprüchen.

     

     

Leistungen    

  • Urheberrecht
  • IT-Recht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Presserecht
  • Web Compliance
  • E-Commerce
  • Datenschutz
  • Sportrecht
  • Piraterieverfolgung
  • Mediation

Branchen    

  • Musik
  • IKT
  • Games
  • Agenturen
  • Veranstalter
  • Funk, Fernsehen, Film
  • Verlage