Urheberrecht  

Gegenstand des Urheberrechts ist der Schutz der Rechte kreativ tätiger Personen (Komponisten, Textdichter, Fotografen, Designer oder Filmschaffende) auf der einen Seite sowie der Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verwertern (Tonträgerfirmen, Verlage, andere Produktions- oder Verwertungsunternehmen) andererseits.

 

Die Beratung im Urheberrecht dient einem angemessenen Ausgleich der Persönlichkeits- und wirtschaftlichem Interesse der kreativ Schaffenden und der Verwerter. Kornmeier & Partner beraten bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen zwischen Kreativen und Verwertern, Rechtsbeziehungen zu Verwertungsgesellschaften sowie der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus den vorgenannten Bereichen.

 

Kornmeier & Partner beraten im Medienrecht und Urheberrecht unter anderem bei folgenden Themen:

 

  • Schutzumfang eines Urheberrechts
  • Schutzdauer
  • Zitatrechte
  • Sampling und sonstige Bearbeitungsrechten
  • GEMA, GVL, VG Wort, VG BILD-Kunst u.a. Verwertungsgesellschaften
  • Schutz ausländischer Urheberrechte im Inland
  • Schutz inländischer Urheberrechte im Ausland
  • Schutz an gemeinsam geschaffenen Werken und Produktionen
  • Schutz des Titels eines Werkes
  • Umfang der Rechteeinräumen in Lizenzverträgen
  • Prüfung einer angemessenen Vergütung
  • Schiedsstellenverfahren
  • Zulässigkeit von Privatkopien
  • Unterlassungs-, Auskunfts- und Ersatzansprüche bei Verletzung von Tonträgerrechten, Textrechten, Bildrechten, anderen Urheber- und Leistungsschutzrechten
  • Vertragsverletzungen
  • Kündigungs- und Rückrufsrechten

 

Leistungen    

  • Urheberrecht
  • IT-Recht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Presserecht
  • Web Compliance
  • E-Commerce
  • Datenschutz
  • Sportrecht
  • Piraterieverfolgung
  • Mediation

Branchen    

  • Musik
  • IKT
  • Games
  • Agenturen
  • Veranstalter
  • Funk, Fernsehen, Film
  • Verlage